Bebauungsplan AufstellungOnline erledigen

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienst

    Bauplanungsrechtliche Auskunft

    ID: L100001_380174008

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Bad Hersfeld - Bereich 61 Stadtplanung / Landschaftsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenstraße 57

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Mittwoch 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
    Freitag 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +496621 201 796

    E-Mail: stadtplanung@bad-hersfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bemerkungen

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Bebauungsplan

    Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen und nicht beim Landkreis. Bei Fragen zu den Bebauungsplänen sind auch die Kommunen Ansprechpartner.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bebauung, Bauamt, Bauwesen, Bauen, Baugebiet, Erschließungsplan, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English