Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Bad Hersfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    36251 Bad Hersfeld

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Markt
    Anzahl der Stellplätze: 280
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Markt
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtlinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Mittwoch 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
    Freitag 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +496621 201 911

    Telefax: +496621 201 983

    E-Mail: buergerbuero@bad-hersfeld.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausweis, Bürgerbüro, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Stadtverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, vorübergehend, vorläufig, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Neuer PA, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English