Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

    • die Arten der übermittelten Daten

    als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a - h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Bad Hersfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    36251 Bad Hersfeld

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Markt
    Anzahl der Stellplätze: 280
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Markt
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtlinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Mittwoch 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
    Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
    Freitag 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +496621 201 911

    Telefax: +496621 201 983

    E-Mail: buergerbuero@bad-hersfeld.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausweis, Bürgerbüro, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Stadtverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Kosten

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de