kleines Motorradkennzeichen
Beschreibung
Neben den bisherigen Kennzeichen können Sie seit dem 08.04.2011 auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwenden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die kleinere Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Sie können auch weiterhin ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Für Kreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie erhalten das kleine Kennzeichen auf Antrag
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Pizzablech, Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Kennzeichengröße, Kuchenblech, Motorrad-Oldtimerkennzeichen, Kraftrad, Kennzeichen, Kraftradkennzeichen, Motorrad, Motorrad-Saisonkennzeichen