Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen

    kleines Motorradkennzeichen

    Beschreibung

    Neben den bisherigen Kennzeichen können Sie seit dem 08.04.2011 auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwenden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.

    Durch die kleinere Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.

    Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Sie können auch weiterhin ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten das kleine Kennzeichen auf Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Stichwörter

    Kraftradkennzeichen, Kraftrad, Motorrad, Motorrad-Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Motorrad-Saisonkennzeichen, Kennzeichengröße, Kennzeichen, Pizzablech, Kuchenblech, Oldtimerkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de