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    Zulassungsbescheinigung Teil II StatusabfrageOnline erledigen

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

    Beschreibung

    Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle (HEF)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Haune 8

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@hef-rof.de

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle (ROF)

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Auskunft zur Abholbereitschaft, ZB, Auto, Kfz, Fahrzeugbrief Teil II, ZB II, Zulassungsbescheinigung Teil II