Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle (HEF)
Adresse
Postanschrift
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle (ROF)
Adresse
Postanschrift
Lindenstr. 1
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Auskunft zur Abholbereitschaft, ZB, Auto, Kfz, Fahrzeugbrief Teil II, ZB II, Zulassungsbescheinigung Teil II