Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angehörige, Sozialamt, Verwandte, Unterhaltsheranziehung, Unterhaltspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de