Kraftfahrzeugsteuer Befreiung

    Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderungen

    Beschreibung

    Sie möchten die Befreiung von der bzw. die Ermäßigung  der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

    Dazu benötigen Sie ein gültiges "Beiblatt zur Erlangung der Kfz-Steuervergünstigung zum Schwerbehindertenausweis". Dieses erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
    Personen, deren  Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.

    Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Bei diesem Personenkreis wird kein Kfz-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis benötigt; hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises

    Was muss ich beachten:
    Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Beiblatt erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales. Den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bzw. -befreiung können Sie unmittelbar bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder auch später bei der für die Kraftfahrzeugbesteuerung Ihres Fahrzeugs zuständigen Stelle stellen.

    Seit dem 05.04.2014 sind in Hessen die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen und deren regionale Kontaktstellen für  die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls ( www.zoll.de) abgerufen werden.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 661 6207-0

    Telefax: +49 611 327-644915

    E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Beantragung sowohl der Beiblätter als auch der Steuervergünstigung kann formlos erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Steuerermäßigung, Autosteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Kfz, Schwerbehinderung, Behinderung, Versorgungsamt, Steuervergünstigung für behinderte Menschen, HMdF, Steuervergünstigung, behindert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de