Vorgesehen zum Löschen - Flaggenzertifikat Rücknahme

    Flaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben

    Wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Seeschiffes oder eines seetauglichen Sportbootes mit einer Rumpflänge von bis zu 15 Metern ändern, müssen Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich an das BSH zurückgeben.

    Beschreibung

    Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
    Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
    Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

    • das Schiff oder Boot verkauft wurde,
    • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
    • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
    • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 301220

    20038 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-7114

    E-Mail: Flaggenzertifikate@bsh.de

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Flaggenzertifikat im Original

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

    • Sie das Schiff oder Boot verkaufen,
    • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen werden soll,
    • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
    • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. Dies ist postalisch möglich.

    • Besuchen Sie die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
    • Wählen Sie das Verfahren zur Rückgabe des Flaggenzertifikats an.
    • Sie können das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
    • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BSH.
    • Sie erhalten eine Bestätigung der Rückgabe, sofern Sie dies im Antrag entsprechend vermerkt haben.

    Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Antrag und Saison dauert die Bearbeitung eines Antrags im BSH rund 2 Wochen.

    Kosten

     Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Angaben für die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 05.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

    deutsche Flagge, Sportboot, Flaggenzertifikat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English