Flaggenzertifikat AusstellungOnline erledigen

    Flaggenzertifikat für Sportboote beantragen

    Wenn Sie ein Seeschiff oder ein seetaugliches Sportboot mit jeweils bis 15 Meter Rumpflänge besitzen und die deutsche Flagge an Bord führen möchten oder müssen, können Sie ein Flaggenzertifikat beantragen.

    Beschreibung

    Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot. 

    Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

    Online-Dienst

    Flaggenzertifikat online beantragen

    ID: B100019_103404583

    Beschreibung

    Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 301220

    20038 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-7114

    E-Mail: Flaggenzertifikate@bsh.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter (Online-)Antrag
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Kaufvertrag (Kopie)
    • Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)
    • Nachweis technischer Daten (Prospekt, Bauzeichnung, Bootsbrief)
    • Fotos des Schiffes
    • gegebenenfalls Kopie der ersten Seite der Funkgenehmigungsurkunde
    • gegebenenfalls Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
    • gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner (Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um ein Seeschiff handeln, das heißt ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
      • Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
      • Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See? 
      • Hinweis: Offene Motorboote, Schlauchboote und Festrumpfschlauchboote (Rigid Inflatable Boats) fallen nicht unter die Einstufung als Seeschiff!
    • Schiffe unter deutscher Flagge müssen einen deutschen Heimathafen führen. Dieser muss die eigenständige Gemeinde oder Stadt sein, zu der er gehört und die an einem schiffbaren Gewässer liegt (Küste, ausreichend großer Fluss, Kanal oder Binnensee).
      • Hat das Schiff keinen tatsächlichen deutschen Heimathafen, wird davon ausgegangen, dass das Schiff vom Wohnort oder Sitz des Eigners bzw. der Eignerin betrieben wird. Dann ist hilfsweise der Registerhafen - der Ort des für den (Wohn-)Sitz zuständigen Seeschiffsregisters - als Heimathafen zu führen.
      • Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest am Schiff angebracht werden, wobei der Heimathafen am Heck angebracht sein muss und der Schiffsname wahlweise seitlich oder am Heck.
    • Soll für ein Seeschiff ein Flaggenzertifikat ausgestellt werden, dann darf es nicht in ein Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:

    • Auf der Website des BSH haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online oder per Post zu stellen.
    • Für den Online-Antrag rufen Sie die Webseite "Flaggenzertifikat" des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen. Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen.
    • Für den Antrag per Post können Sie das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
    • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.

    Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.

    Fristen

    Geltungsdauer: 8 Jahre (Zur Verlängerung müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt von der Saison sowie dem einzelnen Antrag ab.)

    Kosten

    Sie müssen die Gebühr vorab vollständig bezahlen.: Gebühr 88.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Flaggenzertifikat, deutsche Flagge, Sportboot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English