Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Tann (Rhön) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rhönhalle
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
- Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
- Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06682 9611-0
Telefax: 06682 9611-50
E-Mail: info@tann-rhoen.de
Kontaktperson
Frau Bettina Herbst
Telefon Festnetz: 06682 9611-16
E-Mail: buergerbuero@tann-rhoen.de
Frau Andrea Goldbach
Telefon Festnetz: 06682 9611-15
E-Mail: buergerbuero@tann-rhoen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen