Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Tann (Rhön) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rhönhalle
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
- Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06682 9611-0
Telefax: 06682 9611-50
E-Mail: info@tann-rhoen.de
Kontaktperson
Frau Bettina Herbst
Telefon Festnetz: 06682 9611-16
E-Mail: buergerbuero@tann-rhoen.de
Frau Anette Moschkau
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass