Registrierung von Verpflichteten bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen DurchführungOnline erledigen

    Registrierung im Webportal goAML

    Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche und / oder Terrorismusfinanzierung elektronisch melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

    Beschreibung

    Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

    • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
    • Agenten
    • Versicherungsinstitute

    Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

    Online-Dienst

    Registrierungsantrag für Webportal goAML

    ID: B100019_103404540

    Beschreibung

    Führen Sie den Registrierungsantrag für das Meldeportal goAML online durch.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 85 05 55

    51030 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 228303 98539

    Telefon Festnetz: +49 351 44834556

    E-Mail: info.fiu@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:

    Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowie Ausweisnummer, Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. 

    Identifizierung durch alternative Dokumente:

    Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:

    • das zur Vertretung berechtigte Organ (zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft) kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen

    Natürliche Person: 

    • Registrierungsantrag (über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS)) mit durch zuständige Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift

    Sonstige Registrierungsdokumente:

    Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:

    • Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag 
    • Gewerbeanmeldung

    Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:

    • Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"
    • Gewerbeanmeldung

    Formulare

    Formulare: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
    • Agenten und E-Geld-Agenten
    • selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
    • andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
    • Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
    • Kapitalverwaltungsgesellschaften
    • Freiberuflich tätige Personen  aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen (zum Beispiel: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistände, Lohnsteuerhilfevereine)
    • Dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
    • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
    • Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
    • mit Gütern handelnde Personen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekanntgegeben.

    Bei der Registrierung in goAML handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Rechtsbehelfe gegen die Registrierung sind nicht vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Webportal goAML auf.
    • Klicken Sie auf "Registrieren". 
      • Bei einer neuen Registrierung als hauptverantwortliche Person wählen Sie bitte immer "Registrieren als Verpflichteter oder meldende Behörde" aus. 
      • Wenn Sie sich als Nebennutzerin oder Nebennutzer für eine bereits registrierte Organisation im Webportal einloggen wollen, wählen Sie "Registrieren als bereits registrierte Organisation". Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie eine E-Mail-Adresse nur einmal verwenden können.
    • Sie melden sich in jedem Fall immer als Organisation in goAML an, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind. Geben Sie die Daten der hauptverantwortlichen beziehungsweise nebenverantwortlichen Person ein.
    • Folgen Sie den weiteren Schritten im Formular und laden Sie ein notwendiges Verifizierungsdokument hoch. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Kopie des übermittelten Dokuments unverzüglich durch die FIU vernichtet.
    • Senden Sie das Formular ab.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand per E-Mail
    • Die FIU prüft Ihre Registrierung und schaltet Ihren Zugang frei.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die Freischaltung und weitere Informationen zum Webportal goAML und zum Thema Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung per E-Mail.

    Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.

    Fristen

    Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Tage (Die Bearbeitungsdauer ist in Werktagen angegeben. Die Freischaltung erfolgt innerhalb der oben genannten Dauer, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

    Kosten

    Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     
    Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens ab dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren. Diese Pflicht kann auch schon früher gelten, wenn der neue Informationsverbund der FIU vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wird durch das BMF im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.   
     

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 04.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Finanztransaktionsuntersuchungen, Verpflichtete, Finanzen, Glücksspiel, Immobilienmakler, Registrierung, Finanzdienstleistungsinstitut, Meldung, Money Laundering, goAML, E-Geld-Institut, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Geldwäschegesetz, Versicherung, Verpflichtung, Lotterie, Zahlungsinstitut, Webportal, Kreditinstitut, Meldepflichtige, Finanzunternehmen, Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English