Steuerlicher Beauftragter BestellungOnline erledigen

    Bestellung von steuerlichen Beauftragten

    Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung steuerlicher Beauftragter stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.

    Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, wie zum Beispiel für verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager. Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise die Steueranmeldung abgeben oder als Ansprechpersonen für das Hauptzollamt dienen.

    Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise Ihrem Unternehmen angehören und der Bestellung zustimmen. 

    Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
     

    Online-Dienst

    Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    ID: B100019_103629625

    Beschreibung

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anfragen und Anträge online zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    100761, 01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formular 3700 "Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters"

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja
     

    Voraussetzungen

    Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 

    • Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
    • Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig  und geeignet. 
    • Sie muss der Bestellung zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Für die Bestellung von steuerlichen Beauftragten gehen Sie wie folgt vor: 

    • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.  
    • Nutzen Sie das Suchfeld um das Formular 3700 "Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters" zu suchen und herunterzuladen. 
    • Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden oder über den Online-Dienst hochladen. versenden. 

    Per Post oder Fax:

    • Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es postalisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
    • Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.

    Online:

    • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
    • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. 
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
    • Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie das Formular elektronisch an das zuständige Hauptzollamt. 
    • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu. Sollten Sie Ihre elektronische Post nicht öffnen, geht Ihnen die Entscheidung des Hauptzollamts postalisch zu.
    • Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Steuerliche Pflichten erfüllen, Bestellung, steuerlicher Beauftragter, Steuerliche Beauftragte, Vertretung, Beauftragte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English