Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) DurchführungOnline erledigen

    Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden

    Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

    Beschreibung

    Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

    • Privatpersonen,
    • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
    • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

    im Bestimmungsland versteuert werden.

    Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

    Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

    Online-Dienste

    BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden

    ID: B100019_111227102

    Beschreibung

    Das BZStOnline-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (Meldung Fahrzeuglieferung)

    ID: B100019_111227103

    Beschreibung

    Das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl steuerlicher Erklärungen und Korrespondenz online abzugeben und zu führen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Meldung Fahrzeuglieferung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2

    66740 Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 4063801

    Telefon Festnetz: +49 228 4061255

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Formular "Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge"
    • gegebenenfalls "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)"

    Voraussetzungen

    • Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
    • Sie zählen zu:
      • Unternehmen
      • Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • finanzgerichtliche Klage
    • Einspruch
    • Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.

    Online-Meldung über das ELSTER-Portal:

    • Sie registrieren sich zunächst im ELSTER-Portal.
      • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
      • Aktivieren Sie Ihr ELSTER-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten.
      • Sie erhalten anschließend ein Zertifikat.
      • Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihr Konto einloggen.
    • Auf dem ELSTER-Portal im Bereich "Umsatzsteuer" finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das ELSTER-Portal ab.

    Online-Meldung über das BOP:

    • Damit Sie Ihre Meldung über das BOP einreichen können, melden Sie sich zunächst beim BZSt dafür an.
      • Öffnen Sie das Formular zur Anmeldung: "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)".
      • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
      • Senden Sie das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an das BZSt.
      • Das BZSt übermittelt Ihnen per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
      • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
      • Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie statt des BOP-Zertifikates auch Ihr ELSTER-Zertifikat für den Login im BOP benutzen.
    • Nutzen Sie nun den Online-Dienst "BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden".
      • Öffnen Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
      • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das BOP ab.

    Schriftliche Meldung per Post:

    • Öffnen Sie das Formular "Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.)".
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

    Fristen

    • Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (für die Registrierung im ELSTEROnline-Portal (EOP) und im BZStOnline-Portal (BOP))

    1 bis 2 Wochen (für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Fahrzeuglieferer, EU-Mitgliedstaat, BZSt, BZStOnline-Portal, Fahrzeuglieferung, Meldung Fahrzeuglieferung, MELK, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, FzgLiefgMeldV, Bundeszentralamt für Steuern, USt-IdNr, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, BOP, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, Europäische Union, Elster-Portal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English