Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern

    Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.

    Beschreibung

    Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländer, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 32

    36169 Rasdorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag         14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-132

    Telefax: 06652 180-181

    E-Mail: standesamt@huenfeld.de

    Weitere Informationen

    Die Standesamtsbezirke Rasdorf und Hünfeld sind mit Wirkung zum 01.01.2009 zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk "Hessisches Kegelspiel" zusammengelegt worden. Der neue Bezirk hat seinen Sitz in Hünfeld. Die Standesamtstätigkeiten (Formularabwicklung) werden ab diesem Zeitpunkt nur noch im Standesamt in Hünfeld durchgeführt.

    Die Trauungszeremonie kann aber auch weiterhin von der Standesbeamtin Annette Kümpel in Rasdorf vollzogen werden, wenn wenigstens ein Ehepartner mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rasdorf gemeldet ist.

    Standesamt "Hessisches Kegelspiel" - Konrad-Adenauer-Platz 1 - 36088 Hünfeld

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauung, Eheschließung, Die Ehe schließen, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English