Eheschließung Vollzug nur für deutsche StaatsbürgerOnline erledigen

    Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

    Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 32

    36169 Rasdorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag         14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-132

    Telefax: 06652 180-181

    E-Mail: standesamt@huenfeld.de

    Weitere Informationen

    Die Standesamtsbezirke Rasdorf und Hünfeld sind mit Wirkung zum 01.01.2009 zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk "Hessisches Kegelspiel" zusammengelegt worden. Der neue Bezirk hat seinen Sitz in Hünfeld. Die Standesamtstätigkeiten (Formularabwicklung) werden ab diesem Zeitpunkt nur noch im Standesamt in Hünfeld durchgeführt.

    Die Trauungszeremonie kann aber auch weiterhin von der Standesbeamtin Annette Kümpel in Rasdorf vollzogen werden, wenn wenigstens ein Ehepartner mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rasdorf gemeldet ist.

    Standesamt "Hessisches Kegelspiel" - Konrad-Adenauer-Platz 1 - 36088 Hünfeld

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Kosten

    Gebührenhöhe während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume: Gebühr 14.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eheschließung, Hochzeit, Trauung, Die Ehe schließen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de