Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 32

    36169 Rasdorf

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag         14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-132

    Telefax: 06652 180-181

    E-Mail: standesamt@huenfeld.de

    Weitere Informationen

    Die Standesamtsbezirke Rasdorf und Hünfeld sind mit Wirkung zum 01.01.2009 zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk "Hessisches Kegelspiel" zusammengelegt worden. Der neue Bezirk hat seinen Sitz in Hünfeld. Die Standesamtstätigkeiten (Formularabwicklung) werden ab diesem Zeitpunkt nur noch im Standesamt in Hünfeld durchgeführt.

    Die Trauungszeremonie kann aber auch weiterhin von der Standesbeamtin Annette Kümpel in Rasdorf vollzogen werden, wenn wenigstens ein Ehepartner mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rasdorf gemeldet ist.

    Standesamt "Hessisches Kegelspiel" - Konrad-Adenauer-Platz 1 - 36088 Hünfeld

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Trauerfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English