Grundsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienst

    Grundsteuer

    ID: L100001_382664041

    Beschreibung

    Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes. Grundsätzlich wird die Grundsteuer erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Betriebsgrundstücke, aber auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (Grundsteuer B). Die zu entrichtende Grundsteuer wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Es errechnet den Einheitswert auf Basis des Bewertungsgesetzes, den Grundsteuermessbetrag und darauf aufbauend die zu zahlende Steuer, welche jährlich berechnet wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steinrück-Platz 1

    36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Unterer Eingang Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Oberer Eingang Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wallweg
      Linien:
      • Bus: Linie 26
    • Haltestelle: Georgstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 26

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10

    36161 Poppenhausen (Wasserkuppe)

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag von 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag von 13:30 - 17:30 Uhr Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06658 9600-0

    Telefax: 06658 9600-22

    E-Mail: info@poppenhausen-wasserkuppe.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Substanzsteuer, Grundsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Steuer, Steuern, Grundbesitz, Realsteuer, Bemessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English