Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Nüsttal - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 19
36167 Nüsttal
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:30 Uhr
Di.: 08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.-Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06684 9605-10
Telefax: 06684 9605-15
E-Mail: gemeinde@nuesttal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen IdentitätsnachweisKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, Perser, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Perso, Befreiung, Ausweis, PA, nPA