Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

    Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen

    Haben Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen? Dann können Sie dennoch eine Lebenspartnerschaftsurkunde bei einem deutschen Standesamt beantragen. Sie müssen Ihre Lebenspartnerschaft dafür einmalig nachbeurkunden lassen.

    Beschreibung

    Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

    Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

    • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
    • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
    • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
    • Geschlecht der Lebenspartner
    • Angaben zur Religionszugehörigkeit

    Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

    Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuhof - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenplatz 4

    36119 Neuhof

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06655 970-222

    Telefax: 06655 970-290

    E-Mail: Standesamt@Neuhof-Fulda.de

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

    • Nachweis zur Identität:
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.

    als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

    • Nachweis zur Identität:
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.
    • Nachweis zur Antragsberechtigung

    als andere Person:

    • Nachweis zur Identität 
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.
    • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    Voraussetzungen

    • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
    • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
    • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

    Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urkunde, Lebenspartner, Beurkundung, Personenstand, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Abkömmling, Beglaubigung, Nachfahre, Ausland, Standesamt, Vorfahre, Personenstandsurkunde, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Registereintrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English