Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuhof - Stabsstelle Bürgerservice und Soziales
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Besuch im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.
Adresse
Postanschrift
Hanauer Straße 4
Postfach
36119 Neuhof
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 970-224
Telefon: 06655 970-227
Telefon: 06655 970-229
Telefax: 06655 970-290
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Kontaktperson
Holger Schreiber
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-224
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Elisa Schöppner
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-227
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe: https://tevis.ekom21.de/nhf/
Onlinedienste: https://www.neuhof-fulda.de/digitales-rathaus/onlinedienste-buergerbuero/
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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