Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Wenn ein Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese bei bestimmten Stellen anfordern.

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuhof - Stabsstelle Bürgerservice und Soziales

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass der Besuch im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

    Adresse

    Postanschrift

    Hanauer Straße 4

    Postfach

    36119 Neuhof

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06655 970-224

    Telefon: 06655 970-227

    Telefon: 06655 970-229

    Telefax: 06655 970-290

    E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

    Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
      • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.

    Unterstützende Institutionen

    Deutsche Post Renten Service

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Lebensbescheinigung, Rentenversicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de