Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Künzell - Ordnungs- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Ortesweg 23

    36093 Künzell

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Mi zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 390-32

    Telefax: 0661 390-49

    E-Mail: kbalzer@kuenzell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b

    36043 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

    Telefax: 0661 6006-1141

    E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Volksfest, Veranstaltung, Fastnacht, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Kerb, Fasching

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de