Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hünfeld - Bauhof

    Adresse

    Postanschrift

    Breizbacher Weg 1

    36088 Hünfeld

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-171

    Telefax: 06652 180-174

    E-Mail: bauhof@huenfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hünfeld - Finanzen/ Liegenschaften/ Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    36088 Hünfeld

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-161

    E-Mail: finanzen@huenfeld.de

    E-Mail: liegenschaften@huenfeld.de

    Kontaktperson

    • Herr Tobias Huf
      Postanschrift

      Konrad-Adenauer-Platz 1

      36088 Hünfeld

      Telefon Festnetz: 06652 180-165

      E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Hinweise für Hünfeld: Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Anbei der Link zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hünfeld.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hünfeld: Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Anbei eine Übersicht zur Winterdienstpflicht in der Stadt Hünfeld. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Schnee, Streupflicht, Schneeräumung, Räumpflicht, Eis, Winterdienst, Streusplitt, Sand, Streumittel, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Streusalz, Granulat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English