Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda wurden in vielen Städten und Gemeinden, wie auch in Hünfeld, Wertstoffhöfe eingerichtet. Auf diese Weise können wir ein Entsorgungszentrum mit vielen Abgabemöglichkeiten anbieten und die Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle noch weiter erleichtern.

    Im Folgenden sind kurz die wichtigsten Informationen zur Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Hünfeld dargestellt.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein "Abfall ABC" nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 60067850

    Telefax: 0661 60067870

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hünfeld - Wertstoffhof

    Adresse

    Postanschrift

    Breitzbacher Weg

    36088 Hünfeld

    ((neben städtischem Bauhof))

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag: 15:30 - 17:30 Uhr
    Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-165

    E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de

    Kontaktperson

    • Herr Tobias Huf
      Postanschrift

      Konrad-Adenauer-Platz 1

      36088 Hünfeld

      Telefon Festnetz: 06652 180-165

      E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Worauf sollten Sie beim Wertstoffhof achten?
    Liefern Sie die verschiedenen Materialien bitte getrennt voneinander an. Sie vermeiden so eine zeitraubende und mühsame Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Nicht zuletzt können Sie durch die Vorsortierung Ihrer Abfälle auch Benutzungsgebühren sparen.

    Welche Mengen können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?
    Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen jeweils nur Kleinmengen (max. 1m³) angenommen werden können. Für größere Mengen (insbesondere Bauschutt, Altholz, Baurestabfälle und Grünabfälle) müssen Sie sich in jedem Fall eines gewerblichen Entsorgungsunternehmens bedienen


    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Gegen Gebühr wird angenommen: 

    Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir für einige Abfälle Gebühren erheben müssen.

    Die Gebühr wird durch das Wertstoffhofpersonal festgesetzt. Die angelieferte Menge wird geschätzt, daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.

                                                                                                                                                                                                                              

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Wertstoffe entsorgen

     Welche Materialien können Sie auf dem Wertstoffhof abgeben?

        Altpapier
        Altglas
        Althölzer, auch Laminat
        Altmetalle
        Aufbereitbarer Beton, Steine, Ziegel
        Baustellenrestabfälle
        Elektro-Kleingeräte
        Folien (keine Silagefolien)
        Hausmüll
        Leuchtstoff-/Energiesparlampen
        Mineralischer Erdaushub/Feldsteine
        Styropor (Verpackungsmaterial)
        Gelber Sack aus Privathaushalten
        Trockenbatterien
        Verpackungsabfälle ("Gelber Sack")

    Wer darf den Wertstoffhof der Stadt Hünfeld benutzen?

        - Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hünfeld.
        - Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Fulda.
       -  Alle Hünfelder Gewerbebetreibe, die an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sind.

    Wie werden Bauabfälle auf dem Wertstoffhof richtig sortiert?

    Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten können in vielen Fällen verwertet werden. Dazu müssen jedoch mindestens folgende Materialien getrennt gesammelt werden:

    Kostenlos wird angenommen:

        Altpapier aus Privathaushalten
        Alteisen, Altmetalle
        Gelber Sack und Styropor aus Privathaushalten
        Altglas und Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
        Folien (keine Silagefolien)
        Elektrokleingeräte, z.B. Radios, Haarfön, Videorekorder, Rasierer, Kaffeemaschinen, Tonerkartuschen von Druckern usw.

    So trennen Sie Ihre Abfälle richtig: 

    Altglas:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    alle Hohlgläser

    • Flaschen (Blauglas zum Grünglas)
    • Glaskonserven
    • Trinkgläser
    • Einmachgläser
    • Porzellan, Keramik (= Restmüll)
    • Fensterglas, Glasbausteine, Draht-gläser (=Bauresteabfall)
    • Glühbirnen, optische Gläser
      (= Restmüll)
    • Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Halogenlampen
      (= Sonderabfall -> Wertstoffhof)

    Hinweis: Hier finden Sie Standorte von Glascontainern

    Altpapier:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte
    • Kataloge, Telefonbücher
    • Schreib-, Kopier-, Computerpapiere
    • Kartonagen, Packpapier, Pappe
    • verschmutzte Papiere (= Restmüll)
    • abgelöste Tapeten (= Restmüll)
    • Kohle-/Hygienepapier (= Restmüll)
    • gewachste Papiere (= Restmüll)
    • kunststoff- oder metallbeschichtete Papier (= Gelber Sack)

    Altmetall:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    alle Eisen- und Nichteisenmetalle

    • Metallstühle
    • Metallrahmen
    • Metallheizkörper
    • Rasenmäher ohne Altöl
    • Kühlgeräte (Kühlgerätesammlung)

    Achtung: Ölöfen und Radiatoren müssen völlig entleert und sauber sein!

    Hinweis: Hier finden Sie Entsorgungsmöglichkeiten für Altmetalle 

    Elektrokleingeräte:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    alle Elektrokleingeräte wie

    • Radios, Videorekorder, Kameras
    • Haarfön, Rasierer
    • Kaffeemaschine, Mixer
    • Staubsauger (ohne Saugrohr)
    • Elektrogroßgeräte (Sammlung, Anmeldung bei der Stadtverwaltung)

    Hinweis: Hier finden Sie Informationen über das Sammelsystem für Elektrogeräte 

    Hausmüll:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    • Mehrmengen, die aus Kapazitätsgründen nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können
    • Sperrmüll und Möbel
       ( = Sperrmüllsammlung siehe Umweltkalender)
    • Bioabfall ( = Kompostierungsanlage)

    Altholz:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    • Behandeltes, unbehandeltes u. lackiertes Holz, Massivholz oder Holzfunier wie Tische, Schränke, Stühle, Bänke, Bettgestelle, Regale, Fußböden (Laminat), Türen, Fenster, u.s.w.
    • Holz mit anderen Materialien wie z.B. Metallschreibtisch mit Holz
    • Brennholz
    • Hecken und Baumschnitt
    • Baumrinde und Sägemehl

    Gelber Sack:

    verwertbar

    nicht verwertbar

    • Alle Verpackungen mit einem grünen Punkt
    • alle Dosen aus Weißblech und Metall
    • Styropor (Verpackungsmaterial = grüner Punkt) nur aus Privathaushalten
    • Plastikfolien
    • Dosen mit eingetrockneten Restinhalten wie Farben und Lacke
       ( = Restmüll)
    • Kunststoffe ohne einen grünen Punkt ( = Restmüll)
    • Silagefolien ( = Lieferant)
    • Styropor aus Gewerbebetrieben (Entsorgung über Fa. Interseroh)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Weitere Infos gibt es hier.

    Bemerkungen

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    Öffnungszeiten Wertstoffhof:

    Dienstag: 15.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 15.30 - 17.30 Uhr
    Samstag: 10.00 - 15.00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verpackungen, gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, Getrennthaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English