Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Hinweise für Hosenfeld: Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Im Bürgerbüro der Gemeinde Hosenfeld können Sie Ihren Kirchenaustritt vornehmen.
Alle nötigen Unterlagen sowie Unterschriften werden vor Ort aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hinweise für Hosenfeld: Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Im Bürgerbüro der Gemeinde Hosenfeld können Sie Ihren Kirchenaustritt vornehmen.
Alle nötigen Unterlagen sowie Unterschriften werden vor Ort aufgenommen.
Ansprechpartner
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06650 9620-0
Telefax: 06650 9620-30
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hosenfeld.de
Kontaktperson
Herr Steffen Buchholz
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Telefon Festnetz: 06650 9620-29
Fax: 06650 9620-30
E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Nicole Dotzert
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
E-Mail: nd@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Sabine Kehm
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Telefon Festnetz: 06650 9620-25
Fax: 06650 9620-30
E-Mail: sk@gemeinde-hosenfeld.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.
Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
- Informationsblatt bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim LohnsteuerabzugKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Konfession, Kirchensteuer, Evangelisch, Religion, Kircheneintritt, Religionsgemeinschaft, Katholisch, Kirchenaustritt, Kirche