Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

    Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

    Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe aktualisiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06650 9620-0

    Telefax: 06650 9620-30

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hosenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Reisedokumente für Kinder

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Hosenfeld: Kinderreisepass Verlängerung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses sowie weitere erforderliche Aktualisierungen werden von der Passbehörde sofort vorgenommen.

    Kosten

    6,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden; bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Reisepass, Gültigkeit, Pass, Verlängerung beantragen, Ablauf, Passbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de