Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hosenfeld - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    (Achtung: Das Standesamt Bad Salzschlirf übernimmt die standesamtlichen Aufgaben von Hosenfeld. Adresse: Fuldaer Straße 2 36364 Bad Salzschlirf)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 9303-16

    Telefax: 06648 9303-22

    E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de

    Kontaktperson

    • Herr Uwe Weismüller
      Postanschrift

      Fuldaer Straße 2

      36364 Bad Salzschlirf

      Außenstelle Standesamt

      Telefon Festnetz: 06648 9303-16

      E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de

    Weitere Informationen

    Das Standesamt Hosenfeld hat zum 01.05.2017 seine Aufgaben an das Standesamt Bad Salzschlirf übertragen.

    Die Trauungen finden jedoch weiterhin im Hochzeitshaus Jossa statt.

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauerfall, Todesfall, Sterbefall-anzeige, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English