Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Hinweise für Hosenfeld: Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Wie ist das Schiedsamt zu erreichen?

    • über die Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde    
    • das zuständige Amtsgericht    
    • die zuständige Polizeidienststelle  

    oder am einfachsten direkt bei dem zuständigen Schiedsmann oder dessen Stellvertreter.

    Hier bekommen Sie auch alle näheren Informationen, was Sie tun müssen und wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft. Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten und sind wie folgt zu erreichen:

    Schiedsmann:

    Dirk Hasenauer

    Neulandsweg 2

    36154 Hosenfeld / Jossa

    Tel.: 06669 - 919731

    E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de 

    Stellv. Schiedsmann:

    Jörg Fiedler

    Höfchenstraße 5

    36154 Hosenfeld

    Tel.: 0173 - 6615205

    E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Hinweise für Hosenfeld: Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Schiedsmann:

    Dirk Hasenauer

    Neulandsweg 2

    36154 Hosenfeld / Jossa

    Tel.: 06669 - 919731

    E-Mail: dirk.hasenauer@t-online.de 

    Stellv. Schiedsmann:

    Jörg Fiedler

    Höfchenstraße 5

    36154 Hosenfeld

    Tel.: 0173 - 6615205

    E-Mail: fiedler.hosenfeld@t-online.de 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hosenfeld

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06650 9620-0

    Telefax: 06650 9620-30

    E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Nachbarrecht/Vorranggebiete

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-7055

    Telefax: 0661 6006-7077

    E-Mail: bauaufsicht@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlichter, Nachbarschutz, Nachbarstreit, Schiedsmann, Schiedsamt, Nachbarrecht, Streitschlichtung, Schiedsfrau, Ombudsmann

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English