Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ein Kind - allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil - zusteht und ihr Ehe-/Lebenspartner nicht Elternteil des Kindes ist, können Sie dem Kind, dass sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erteilen. Sie können den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen auch dem Namen, den das Kind zu diesem Zeitpunkt führt, voranstellen oder anfügen.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hosenfeld - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    (Achtung: Das Standesamt Bad Salzschlirf übernimmt die standesamtlichen Aufgaben von Hosenfeld. Adresse: Fuldaer Straße 2 36364 Bad Salzschlirf)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 9303-16

    Telefax: 06648 9303-22

    E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de

    Kontaktperson

    • Herr Uwe Weismüller
      Postanschrift

      Fuldaer Straße 2

      36364 Bad Salzschlirf

      Außenstelle Standesamt

      Telefon Festnetz: 06648 9303-16

      E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de

    Weitere Informationen

    Das Standesamt Hosenfeld hat zum 01.05.2017 seine Aufgaben an das Standesamt Bad Salzschlirf übertragen.

    Die Trauungen finden jedoch weiterhin im Hochzeitshaus Jossa statt.

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    •  Personalausweise oder Reisepässe
    •  Eheurkunde
    •  Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    •  Sorgerechtsnachweis
    •  ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

     Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten oder Lebenspartner führen einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte oder Lebenspartner ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn sie oder er ebenfalls sorgeberechtigt ist (Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Änderung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist).
    • Das Kind muss der Erklärung zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie bei dem Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für das Kind führt.

     Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.

     Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Name annehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de