Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    16.30 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)

    Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)

    Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)

    Telefax: 06657 987-1599

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de

    E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de

    E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Martin Reinhard

    - Bauverwaltung

    - Gewässerschutzbeauftragter 

    - Hoch, Tief- &Straßenbau

    - Wasserversorgung & Abwasser

    - Feldwegebau

    Kerstin Reinhard

    - Bankbürgschaften

     - Rechnungsanweisungen

    - Bescheide Hausanschlüsse

    - Aufgrabungskataster 

    Karl-Otto Henkel

    - Bauanträge

    - Grundstücksverkehr

    - Bauleitplanung

    - Natur- & Landschaftsbeauftragter 

    - Dorferneuerung

    Fabian Müller

    - Wegeunterhalutng, Baumkataster

    - Unterhaltung unbebauter Grundstücke

    -Gewässerunterhaltung

    - Pacht und Mietverträge

    - Straßenbeleuchtung

    Katja Stehling

    - Abrechnungen Liegenschaften

    - Vorkaufsrecht

    - Versicherungs- & Schadensfälle

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindewerke Hofbieber

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    16.30 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1611(Georg Kling)

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard )

    Telefax: 06657 987-1599(Martin Reinhard)

    Telefax: 06657 987-1699(Georg Kling)

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de(Martin Reinhard )

    E-Mail: georg.kling@hofbieber.de(Georg Kling)

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Martin Reinhard                 Georg Kling

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ungeziefer, Ratte, Nagetier, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Nagetiere, Hausratte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English