Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • dienstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uh

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)

    Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)

    E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bürgeranfrage

    Weitere Informationen

    Lioba Vogler

    - Aufgaben der unteren Straßenbehörde

    - allgemeine Ordungsverwaltung

    - Wahlen                                       

    - Standesamt 

    Angelika Trapp

    - Meldeangelegenheiten     

    - Ausweis-Dokumente                       

    - Führungszeugnisse 

    - Praarkausweise                               

    Carolin Möller                   

    - Gewerbe- und Gaststättenrecht

    -  Friedhofsverwaltung

    - Fundsachen

    - Ausstellung von Fischeischeinen

    - Durchführung von Sammlungen

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de