Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60067850
Telefax: 0661 60067870
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de
Internet
Gemeindekasse
Aktuelles
Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
16.30 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)
Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
Kontaktperson
Herr Joachim Sauerbier (Fachbereichsleiter Gemeindekasse)
Hausanschrift
Fax: 06657 987-1699
Telefon Festnetz: 06657 987-1651
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
Frau Ingrid Herrlich (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Fax: 06657 987-1699
Telefon Festnetz: 06657 987-1652
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
Herr Markus Henzler (Fachangestellter für Finanzen)
Internet
Weitere Informationen
Markuas Henzler
- Erstellung von Quartalsberichten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
- Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow
- Controlling von Projekten
- Datenschutzbeauftragter
Joachim Sauerbier
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
- Finanzbuchhaltung
- Keditbeschaffung
- Gewerbesteuer
Ingrid Herrlich
- Abfallentsorgung
- Müllabfuhrabrechnung
- umweltangelegenheiten
- Hundesteuer
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen
Gemeindekasse/Finanzbuchhaltung/Abfallentsorgung
Aktuelles
Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag
16.30 Uhr -17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1651(Ingrid Herrlich)
Telefon: 06657 987-1652(Joachim Sauerbier)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
Kontaktperson
Frau Ingrid Herrlich (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Fax: 06657 987-1699
Telefon Festnetz: 06657 987-1652
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
Herr Joachim Sauerbier (Fachbereichsleiter Gemeindekasse)
Hausanschrift
Fax: 06657 987-1699
Telefon Festnetz: 06657 987-1651
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
Herr Markus Henzler
Internet
Weitere Informationen
Markuas Henzler
- Erstellung von Quartalsberichten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
- Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow
- Controlling von Projekten
- Datenschutzbeauftragter
Joachim Sauerbier
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
- Finanzbuchhaltung
- Keditbeschaffung
- Gewerbesteuer
Ingrid Herrlich
- Abfallentsorgung
- Müllabfuhrabrechnung
- umweltangelegenheiten
- Hundesteuer
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühr, HMUKLV, Abfall, Abfallpreise, Müllgebühren, Müll, Abfallgebühr, kommunale Abgaben, Entsorgung, Müllpreise