Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Kindergärten Gemeinde Hofbieber

    Aktuelles

    Für die Gemeinde Hofbieber ist es eine Herzensangelegenheit, sich für ihre jungen Einwohner einzusetzen. Hierbei sind wir besonders stolz auf die herausragende Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegepersonen mit der Gemeinde und ihren Gremien. Teamgeist, gegenseitige Unterstützung und hohe Motivation sind nur einige der Schlagworte, die dieses Miteinander prägen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 

    07:30 Uhr bis 17:00 Uhr 

    Freitag

    07:30 Uhr bis 14:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)

    Telefon: 06657 987-2001(Kindertageseinrichtung)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)

    E-Mail: kita.hofbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kindergartensatzung
    Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
    Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
    Anmeldung Kindergarten
    ärtzliches Attest
    Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
    Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
    Personalbogen
    Merkblatt zum Infektionsschutz
    Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern

    Weitere Informationen

    Ansperechpartner:

    Leonie Rehm

    Kindertageseinrichtungsleitung:

    Martina Nenzel

    Lichtweg 10 

    36145 Hofbieber

    06657 987-2001

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kindertagseinrichtung und Kripppe OT Hofbieber

    Adresse

    Hausanschrift

    Lichtweg 10

    36145 Hofbieber

    (OT Hofbieber)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 17:00 Uhr

    Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-2001

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: kita.hofbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtung)

    E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)

    Kontaktperson

    Formulare

    Kindergartensatzung
    Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
    Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
    Anmeldung Kindergarten
    ärtzliches Attest
    Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
    Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
    Personalbogen
    Merkblatt zum Infektionsschutz
    Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Martina Nenzel

    Telefon 06657/987-2001

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kindertageseinrichung OT Langenbieber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Linsengraben 6

    36145 Hofbieber

    (OT LAngenbioeber)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-2301(Kindertageseinrichtung)

    Telefon: 06657 987-4003(Sachbearbeitung)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: kita.langenbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)

    E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kindergartensatzung
    Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
    Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
    Anmeldung Kindergarten
    ärtzliches Attest
    Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
    Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
    Personalbogen
    Merkblatt zum Infektionsschutz
    Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern

    Weitere Informationen

    Sachbearbeitung:

    Leonie Rehm

    Kindertageseinrichtungsleitung:

    Anja Zengerle 

    Am Linsengraben 16

    36145 Hofbieber

    Telefon: 06657 987-2301

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldkindergarten "Die Rhönwichtel"

    Adresse

    Hausanschrift

    Wald hinter OT Langenbieber - Richtung Dipperz

    36145 Hofbieber

    (Am Ortsausgang Richtung Dipperz erste Einfahr auf der linken Seite)

    Öffnungszeiten

    Frau Wedertz ansprechen.

    Kontakt

    Telefon: 06657 86 46

    Telefon: 06657 987-111

    Telefax: 06657 987-119

    E-Mail: georg.kling@hofbieber.de

    Formulare

    Kindergartensatzung
    Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
    Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
    Anmeldung Kindergarten
    ärtzliches Attest
    Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
    Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
    Personalbogen
    Merkblatt zum Infektionsschutz
    Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kindertageseinrichtung OT Schwarzbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Berg 16

    36145 Hofbieber

    (OT Schwarzbach)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwarzbach
      Linien:
      • Bus: Linie 20

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:
    07.30 - 16.30Uhr

    Freitag:

    07.30 - 14.00 Uhr

    (durchgehend geöffnet einschl. Mittagsversorgung)

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-2201(Kindergarten)

    Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: kita.schwarzbach@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)

    E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kindergartensatzung
    Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
    Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
    Anmeldung Kindergarten
    ärtzliches Attest
    Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
    Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
    Personalbogen
    Merkblatt zum Infektionsschutz
    Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern

    Weitere Informationen

    Sachbearbeitung: 

    Leonie Rehm

    Leitung Kindertageseinrichtung:

    Anna-Lena Handwerk

    Am Berg 16

    36145 Hofbieber

    06657 987 - 2201

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Kinder- und Jugendförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-9410

    Telefon: 0661 6006-9411

    Telefon: 0661 6006-9412

    Telefax: 0661 60069401

    E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hort, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindergarten, Kinderhort, Kita

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English