Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    16.30 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Lioba Vogler

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • dienstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uh

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)

    Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)

    E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Lioba Vogler

    - Aufgaben der unteren Straßenbehörde

    - allgemeine Ordungsverwaltung

    - Wahlen                                       

    - Standesamt 

    Angelika Trapp

    - Meldeangelegenheiten     

    - Ausweis-Dokumente                       

    - Führungszeugnisse 

    - Praarkausweise                               

    Carolin Möller                   

    - Gewerbe- und Gaststättenrecht

    -  Friedhofsverwaltung

    - Fundsachen

    - Ausstellung von Fischeischeinen

    - Durchführung von Sammlungen

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Standesamt, Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Bescheinigung Geburt, Geburten, mehrsprachige Geburtsurkunde, Antrag Geburtsurkunde, Internationale Geburtsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de