Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • dienstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uh

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)

    Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)

    E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bürgeranfrage

    Weitere Informationen

    Lioba Vogler

    - Aufgaben der unteren Straßenbehörde

    - allgemeine Ordungsverwaltung

    - Wahlen                                       

    - Standesamt 

    Angelika Trapp

    - Meldeangelegenheiten     

    - Ausweis-Dokumente                       

    - Führungszeugnisse 

    - Praarkausweise                               

    Carolin Möller                   

    - Gewerbe- und Gaststättenrecht

    -  Friedhofsverwaltung

    - Fundsachen

    - Ausstellung von Fischeischeinen

    - Durchführung von Sammlungen

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Verloren, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Verlust, Perso, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, verloren, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English