Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Hilders - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2-6

    36115 Hilders

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 

    Tourist-Info:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 
    Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr (Mai bis Oktober)

    Termine zu anderen Zeiten in allen Abteilungen nach Absprache möglich.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English