Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Hilders - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2-6

    36115 Hilders

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 

    Tourist-Info:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr 
    Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr (Mai bis Oktober)

    Termine zu anderen Zeiten in allen Abteilungen nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06681 9608-0

    Telefax: 06681 9608-22

    E-Mail: gemeinde@hilders.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de