Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Großenlüder: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Zu Beginn der Gartensaison 2024 (ab 01.März) bietet die Gemeinde Großenlüder wieder den privaten Gartenbesitzern Möglichkeiten zur Entsorgung von Grünrückständen wie Rasenschnitt und Kleinmengen von Baum- und Heckenschnitt bis 0,5 cbm Volumen an.
Die Grünabfallplätze sind geöffnet: montags - freitags von 10.00 Uhr - 19.00 Uhr und
samstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sonntags ist das Abladen von Grünabfällen verboten!
Großenlüder Ausgewiesener Platz am Zabershöfer Weg (ehemaliger Parkplatz Rückseite Dura-Gelände)
Bimbach Ausgewiesener Platz "Am Hädenberg", zwischen den Aussiedlerhöfen Schlitzer und Döppner
Müs Ausgewiesener Platz bei Hochbehälter (Hutzelfeuerplatz)
Uffhausen Ausgewiesener Platz hinter dem Bolzplatz, Anfahrt über den Langwiesenweg, am Bolzplatz vorbei, links in den Feldweg
Die Kompostierungsanlage am Finkenberg bei Kleinlüder ist für die Abgabe von Grünabfällen zu folgenden Zeiten geöffnet:
mittwochs von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
samstags von 10.00 Uhr - 14.00 Uhr.
Die Grünabfallplätze stehen nur für Bürger/innen der Gemeinde Großenlüder zur Verfügung. Es wird noch darauf hingewiesen, dass nur die Abladung von Kleinmengen gestattet ist.
Unternehmen, Gartenbaubetriebe usw. sowie Bürger/innen aus anderen Gemeinden ist es untersagt, die gemeindlichen Grünabfallplätze zu benutzen.
Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen. Bitte helfen Sie mit, dass auswärtige Nutzer bzw. Gewerbebetriebe unsere Grünabfallplätze nicht mehr nutzen. Melden Sie uns die Fahrzeugnummern bzw. die Personen (Tel: 06648/9500-20). Danke für Ihre Mithilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Bauamt
Adresse
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 95000
Telefax: 06648 950095
E-Mail: bauamt@grossenlueder.de
Kontaktperson
Herr Alexander Hebel
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Telefon Festnetz: 06648 9500-36
Fax: 06648 950095
E-Mail: alexander.hebel@grossenlueder.de
Internet
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60067850
Telefax: 0661 60067870
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
braune Tonne, Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Containerdienst, Kompostierungsanlage, Biotonne