Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 95000
Telefax: 06648 950095
E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de
Kontaktperson
Frau Birgit Kraft
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Fax: 06648 950095
Telefon Festnetz: 06648 9500-14
E-Mail: birgit.kraft@grossenlueder.de
E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de
Frau Michaela Otterbein
Frau Ursula Schwarz
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Fax: 06648 950095
Telefon Festnetz: 06648 9500-12
E-Mail: ursula.schwarz@grossenlueder.de
Frau Melody Marasco
Postanschrift
St.-Georg-Straße 2
36137 Großenlüder
Telefon Festnetz: 06648 9500-12
Fax: 06648 950095
E-Mail: melody.marasco@grossenlueder.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass