Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 95000
Telefax: 06648 950095
E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de
Kontaktperson
Frau Birgit Kraft
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Fax: 06648 950095
Telefon Festnetz: 06648 9500-14
E-Mail: birgit.kraft@grossenlueder.de
E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de
Frau Michaela Otterbein
Frau Ursula Schwarz
Postanschrift
St.-Georg-Str. 2
36137 Großenlüder
Fax: 06648 950095
Telefon Festnetz: 06648 9500-12
E-Mail: ursula.schwarz@grossenlueder.de
Frau Melody Marasco
Postanschrift
St.-Georg-Straße 2
36137 Großenlüder
Telefon Festnetz: 06648 9500-12
Fax: 06648 950095
E-Mail: melody.marasco@grossenlueder.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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