Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
-
Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste -
Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste -
Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste -
Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die
Unterstützungsunterschriften
sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die
Wahlrechtsbescheinigung
erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
- Informationen zu Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Stadt Gersfeld (Rhön)
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-0
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: stadt@gersfeld.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Gersfeld (Rhön) - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-30
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: buergerbuero@gersfeld.de
Internet
Stadt Gersfeld (Rhön) - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-32
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: wahlamt@gersfeld.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlleitung, Landtagswahl, Wahlgesetz, Wahlschein, Wahlvorschlag, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlrechtsbescheinigung