Bodenrichtwert AuskunftOnline erledigen

    Bodenrichtwertauskunft erstellen

    Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

    Beschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop "Geodaten online" der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

    Online-Dienst

    Geodaten online

    ID: L100001_383642945

    Beschreibung

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

    Ansprechpartner

    Amt für Bodenmanagement Fulda

    Adresse

    Hausanschrift

    Washingtonallee 1

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-1000

    Telefax: +49 611 327605202

    E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Grünberg-Platz 1

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-1400

    Telefax: +49 611 327605200

    E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Gersfeld (Rhön) - Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schachener Straße 7

    36129 Gersfeld (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Gebäude der Bauabteilung einige Parkplätze vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    36129 Gersfeld (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Gebäude der Bauabteilung einige Parkplätze vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06654 17-70

    Telefax: 06654 17-17

    E-Mail: bauabteilung@gersfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
    Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

    Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

    Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

    • VBORIS-Format (XML-Format)
    • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
    • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    BORIS, Bodenrichtwertzone, Bodenrichtwerte, Grundsteuer, Bodenpreis, Bodenrichtwertkarte, Grundstücksmarkt, Bauflächen, Immobilienmarkt, Grundstück, Immobilienbewertung, Ackerland, Bauland, Gutachterausschüsse, Bodenrichtwertinformationssystem, Gutachterausschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de