Wahlhelfer VerpflichtungOnline erledigen

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Hinweise für Fulda: Wahlhelfer

    WahlheferInnen in Fulda - Wir brauchen Sie!

    Worum geht es?

    Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 750 WahlhelferInnen in 80 Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren. 

    Machen auch Sie mit, und helfen Sie bei der bevorstehenden Europawahl am 25. Mai 2014 und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

    Was ist ein Wahlvorstand?

    Jeder Wahlvorstand besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern.

    • 1 WahlvorsteherIn der/die die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt
    • 1 stellv. WahlvorsteherIn
    • 1 SchriftführerIn, verantwortlich für die Erstellung der Wahlniederschrift
    • 1 stellv. SchriftführerIn
    • 3-5 BeisitzerInnen die u.a. folgende Aufgaben haben: Ausgabe der Stimmzettel, Unterstütztung bei der Auszählung und die gemeinsame ERmittlung des Wahlergebnisses

    Unserer Wahlhelfer werden bestmöglich auf den Wahltag vorbereitet. Je nach Funktion erhalten Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro bis zu 35,00 Euro. Gerne können Sie auch zusammen mit Freunden oder im Verein ein Wahllokal übernehmen. Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an!

    Der Wahltag

    Alle Wahllokale sind von 08:00 - 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens 3 MitgliederInnen des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Einsatzzeit wird mit dem/der WahlvorsteherIn abgestimmt. Ab 18:00 Uhr zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gemeinsam die Stimmen aus. 

    Online-Dienst

    Wahlhefer werden

    ID: L100001_397223922

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Hinweise für Fulda: Wahlhelfer

    • Email:  wahlhelfer(at)fulda.de
    • Telefon: 0661/102 3344
    • Fax: 0661/102 2194
    • Unser Onlineformular im nächsten Absatz!

    Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an. Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Einberufung mit weiteren Informationen. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung am Wahltag Voraussetzung.

    Ansprechpartner

    Stadt Fulda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2052

    36010 Fulda

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon: 0661 102-0

    Telefax: 0661 102-2111

    E-Mail: buergerbuero@fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der zentraler Aufzug für das Stadtschloss/Rathaus ist über den Schlossinnenhof zu erreichen. Im Kanzlerpalais ist ein Treppenaufzug ins Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Fulda - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2052

    36010 Fulda

    Öffnungszeiten

    • montags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr dienstags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags: 08:00 bis 18:00 Uhr freitags: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr samstags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung (externe Seite)

    Kontakt

    Telefon: 0661 102-1111

    Telefax: 0661 102-2111

    E-Mail: buergerbuero@fulda.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der zentraler Aufzug für das Stadtschloss/Rathaus ist über den Schlossinnenhof zu erreichen. Im Kanzlerpalais ist ein Treppenaufzug ins Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Stimmzettel, Wahllokal, Ehrenamt, Wahlleiter, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de