Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 5130 - Existenzsicherung, Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Behördenhaus am Schlossgarten)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Fulda
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
      • Bus: Linie ZOB

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di., Do. 8:30 - 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1090(Für Erstanträge, Bürgerservice Behördenhaus am Schlossgarten)

    Telefon: 0661 115

    Telefax: 0661 6006-8705

    E-Mail: grundsicherung@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Sozial- und Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9

    36037 Stadtkern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.  08:00 - 16:00 Uhr

    Di.   08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.   08:00 - 16:00 Uhr

    Do.  08:00 - 16:00 Uhr

    Fr.   08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 102-1502

    E-Mail: soziales@fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Seit dem 01. Dezember 2006 ist die örtliche Betreuung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auf den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) in Kassel übergegangen. Anträge und Unterlagen sind direkt an den LWV Hessen - Hauptfürsorgestelle, 34112 Kassel - zu übersenden - Tel. 0561 1004-0. Im Bürgerbüro der Stadt Fulda finden weiterhin jeden 3. Dienstag im Monat von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sprechzeiten statt.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Krankenversicherung, Untersuchung, Behandlungsschein, Hilfe zur Gesundheit, Vorsorgeleistungen, Sozialhilfeleistungen, Früherkennung, Gesundheitsdienst, Elektronische Gesundheitskarte, Verhütung, Krankheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de