Hauptuntersuchung

    Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

    Beschreibung

    Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

    Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.

    Ansprechpartner

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b

    36043 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 7 Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

    Telefax: 0661 6006-1143

    E-Mail: zulassungsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

    Fahrzeugart

    Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

    Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    PKW

    24

    36

    Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

    24

    24

    Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

    24

    24

    Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

    24

    36

    Motorcaravan und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

    24

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

    12

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

    12

    12

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Technische Prüfstelle, Hauptuntersuchung, Prüfplakette, TÜV, HU, DEKRA, Abgasuntersuchung, AU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English