Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 16:00 Uhr

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 19.00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-0

    Telefon: 06655 796-300

    Telefon: 06655 796-301

    Telefon: 06655 796-302

    Telefon: 06655 796-303

    Telefon: 06655 796-304

    Telefon: 06655 796-305

    Telefon: 06655 796-306

    Telefon: 06655 796-308

    Telefax: 06655 796-352

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Kontaktperson

    • Herr Remigius Ochmann
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-300

      E-Mail: r.ochmann@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 7200 - Bauen und Wohnen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 60067067

    Telefax: 0661 60067077

    E-Mail: bauaufsicht@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bau, Bauantrag, Bauen, Ausnahme, Baugenehmigung, Abweichung, Behörde, Befreiung, Bebauungsplan, Bauplanung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de