Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-0

    Telefax: 06655 796-351

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Flieden - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    (Königreich Flieden)

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-121

    Telefon: 06655 796-122

    Telefon: 06655 796-123

    Telefax: 06655 796-351

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Kontaktperson

    • Frau Tina Gehlert
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-210

      Telefon Festnetz: 06655 796-123

      E-Mail: t.gehlert@flieden.de

    • Frau Andrea Mannel
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-121

      E-Mail: a.mannel@flieden.de

    • Frau Regina Sievers
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-122

      E-Mail: r.sievers@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de