Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Flieden
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 796-0
Telefax: 06655 796-351
E-Mail: gemeinde@flieden.de
Internet
Gemeinde Flieden - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
(Königreich Flieden)
Kontakt
Telefon: 06655 796-121
Telefon: 06655 796-122
Telefon: 06655 796-123
Telefax: 06655 796-351
E-Mail: gemeinde@flieden.de
Kontaktperson
Frau Tina Gehlert
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
Telefon Festnetz: 06655 796-210
Telefon Festnetz: 06655 796-123
E-Mail: t.gehlert@flieden.de
Frau Andrea Mannel
Frau Regina Sievers
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass