Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-0

    Telefax: 06655 796-351

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Flieden - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    (Königreich Flieden)

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-121

    Telefon: 06655 796-122

    Telefon: 06655 796-123

    Telefax: 06655 796-351

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Kontaktperson

    • Frau Tina Gehlert
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-210

      Telefon Festnetz: 06655 796-123

      E-Mail: t.gehlert@flieden.de

    • Frau Andrea Mannel
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-121

      E-Mail: a.mannel@flieden.de

    • Frau Regina Sievers
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-122

      E-Mail: r.sievers@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de