Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    (Königreich Flieden)

    Kontakt

    Telefon: 06655 796-121

    Telefon: 06655 796-122

    Telefon: 06655 796-123

    Telefax: 06655 796-351

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Kontaktperson

    • Frau Tina Gehlert
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-210

      Telefon Festnetz: 06655 796-123

      E-Mail: t.gehlert@flieden.de

    • Frau Andrea Mannel
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-121

      E-Mail: a.mannel@flieden.de

    • Frau Regina Sievers
      Postanschrift

      Hauptstraße 36

      36103 Flieden

      Telefon Festnetz: 06655 796-122

      E-Mail: r.sievers@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Melderegisterauskunft, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de